18.6.2021 - Die nordrhein-westfälische Landesregierung will in diesen Tagen die Gesetzesnovelle zur Festschreibung eines 1000-Meter-Mindestabstands zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung durchs Landesparlament bringen. Die 1000 Meter sollen dann ausdrücklich auch für Kleinwindanlagen gelten.
<img width='800' height='534' src='https:/class='webfeedsFeaturedVisual wp-post-image' alt='Windrad aus Möven-Federn und Strandgut' style='display: block; margin: auto; margin-bottom: 5px;max-width: 100%;' /><div>Foto: Guido Bröer</div> zum vollen Artikel bei
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