18.2.2022 - Kurz vor Ende dieser Legislaturperiode will die Landesregierung das Denkmalschutzgesetz NRW so ändern, dass künftig auch die Nutzung von Solaranlagen und anderer Erneuerbarer Energien auf denkmalgeschützten Gebäuden einfacher möglich wird. <img width='1200' height='800' src='https:/class='webfeedsFeaturedVisual wp-post-image' alt='Denkmalschutzplakette mit dem Wappen NRWs' style='display: block; margin: auto; margin-bottom: 5px;max-width: 100%;' loading='lazy' /><div>Foto: Martina Berg / stock.adobe.com</div> zum vollen Artikel bei
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