8.3.2021 - Laut Oberverwaltungsgericht Münster gewährleistet der Smart-Meter-Rollout in der vorliegenden Form die gesetzlichen Mindestvorgaben nicht. Der Branchenverband bne kritisiert, dass die BSI-zertifizierten Smart-Meter nicht die Anforderungen des Marktes und die Wünsche der Kunden erfüllen. <img width='1200' height='725' src='https:/class='webfeedsFeaturedVisual wp-post-image' alt='Zu sehen ist das Schild des Oberverwaltungsgerichts Münster. Das Gericht hat den Stopp des Smart-Meter-Rollouts verfügt.' style='display: block; margin: auto; margin-bottom: 5px;max-width: 100%;' /><div>Foto: Thomas Keßler, OVG NRW</div> zum vollen Artikel bei
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