10.8.2016 - Werden in der Gewährleistungsfrist Mängel am Bauwerk gefunden, muss sich der Bauherr mit der Beseitigung nicht bis zum Schadenseintritt gedulden. Nach einem Urteil des OLG Karlsruhe (Urteil vom 29.11.2013 ? 13 U 80/12) sind Argumente von Bauunternehmen, es sei trotz jahrelanger Nutzung kein Schaden... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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