24.2.2017 - Ein Unternehmen, das eine neue genehmigungsbedürftige Anlage plant oder eine wesentliche Änderung an einer bestehenden vornehmen möchte, muss ein Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) durchlaufen.
Ein solcher Antrag sollte gut durchdacht und im Voraus geplant sein. Entspricht die Antragsstellung nicht den zum vollen Artikel bei openPR - Aktuelle Pressemitteilungen der Kategorie: Energie & Umwelt
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