10.11.2016 - ? Überlegungen zur Neuregelung der atypischen Netznutzung stützen sich auf unzureichende Datengrundlagen
? Atypik-Grenzerhöhung würde 95 Prozent der bisherigen Begünstigten betreffen
Hannover, 10.11.2016. Die Bundesnetzagentur überlegt die Erheblichkeitsschwellen anzuheben, ab denen Letztverbraucher mit atypischer Netznutzung von reduzierten Netzentgelten profitieren. Dadurch würden etwa zum vollen Artikel bei openPR - Aktuelle Pressemitteilungen der Kategorie: Energie & Umwelt
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