24.2.2017 - Beim Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), ist es eine Grundsatzanforderung, die Genehmigungshistorie vollständig, einschließlich aller Antragsunterlagen, geordnet und strukturiert vorzuhalten.
Um einer behördlichen Inspektion sicher begegnen zu können, sollte das vorhandene Genehmigungsarchiv hinsichtlich folgender Fragestellungen geprüft werden: zum vollen Artikel bei openPR - Aktuelle Pressemitteilungen der Kategorie: Energie & Umwelt
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