8.1.2021 - Seit dem 1. November 2020 regelt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Anforderungen an Neubauten was die Energieeffizienz und die Nutzung Erneuerbarer Energien betrifft. Das GEG gilt sowohl für Neubauten als auch für Bestands- und Altbauten, vorausgesetzt es werden bei Bestands- und Altbauten größere bauliche Veränderungen und Renovierungen geplant. zum vollen Artikel bei
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