29.9.2016 - Solarthemen 480. Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein hat erneut einen Betreiber einer Photovoltaikanlage zur Rückzahlung von Einspeisevergütungen verurteilt, weil die Anlage verspätet bei der Bundesnetzagentur angemeldet wurde. Text. Andreas Witt zum vollen Artikel bei Solarthemen * Infodienst für regenerative Energien
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