23.5.2012 - Nach schwierigen Diskussionen und einem langwierigen Verfahren hat die Europäische Kommission am 22. Mai Leitlinien für Beihilfen im Zusammenhang mit der dritten Emissionshandelsperiode verabschiedet. Die Leitlinien regeln die Voraussetzungen, unter denen die Europäische Kommission ab 2013 Beihilfen der Mitgliedstaaten für die Kompensation emissionshandelsbedingter Strompreissteigerungen für stromintensive Unternehmen (Strompreiskompensation) und für den Neubau hocheffizienter und flexibler Kraftwerke (Kraftwerksförderung) genehmigen kann. zum vollen Artikel bei bmwi.de
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