19.2.2013 - Das Kabinett hat heute die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vorgelegte Verordnung zur Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beraten. Danach müssen die Mineralölunternehmen zukünftig jede Änderung der Kraftstoffpreise an ihren Tankstellen der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe übermitteln. Das dient zwei Zielen: Zum einen soll die Informationslage der Verbraucherinnen und Verbraucher wesentlich verbessert und dadurch der Wettbewerb zwischen den Tankstellen verstärkt werden. Zum anderen kann das Bundeskartellamt auf der Basis der von der Markttransparenzstelle erhobenen Daten gegen missbräuchliche Praktiken der Mineralölkonzerne im Kraftstoffmarkt, wie z.B. die sogenannte Preis-Kosten-Schere bei der Belieferung freier Tankstellen, effektiver vorgehen. zum vollen Artikel bei bmwi.de
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