7.8.2013 - Stromintensive Industrien können für den Zeitraum 2013 bis 2020 einen Ausgleich für die Kosten erhalten, die aus dem CO2-Emissionshandel in der EU stammen und über den Strompreis auf sie abgewälzt werden (sog. Strompreiskompensation). Die geänderte deutsche Richtlinie (PDF: 366 KB) für diese Beihilfen wurde von der Europäischen Kommission genehmigt und im Bundesanzeiger veröffentlicht. zum vollen Artikel bei bmwi.de
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