4.2.2021 - Pensionsfonds, Direktversicherungen oder andere Formen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sind in der Regel Rentenzusagen mit Kapitalwahlrecht, deren Versicherungsnehmer Arbeitgeber sind. Diese führen Beiträge vom Bruttolohn ihrer Angestellten als Prämien ab. Die Arbeitnehmer sind die Begünstigten dieser Verträge. Deren Auszahlungen unterliegen aber im Zuweisungsfall seit 2004 rückwirkend der erneuten Sozialversicherungspflicht. zum vollen Artikel bei
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