20.3.2015 - Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien wurde vereinbart, mit den Energieversorgungsunternehmen, die Kernkraftwerke betreiben, Gespräche über die Realisierung ihrer rechtlichen Verpflichtungen zur Tragung der Kosten für den Rückbau ihrer Kernkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle zu führen. zum vollen Artikel bei bmwi.de
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