24.2.2017 - Solarthemen+plus. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die EEG-Verordnung zum sogenannten ?Netzausbaugebiet? erlassen, in dem der Zubau von Windkraftanlagen nach dem EEG 2017 beschränkt wird. Das Gebiet erstreckt sich über die Bundesländer Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen sowie den nördlichen Teil Niedersachsens. Jährlich soll in diesen Gebieten nur 58 Prozent vom durchschnittlichen Windkraftzubau der Jahre 2013 bis ... zum vollen Artikel bei Solarthemen * Infodienst für regenerative Energien
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