21.3.2013 - Die Länder haben heute im Kanzleramt dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erarbeiteten Entwurf eines Bundesbedarfsplangesetzes zugestimmt. Das Gesetz legt fest, welche für die Energiewende zentralen Leitungsvorhaben im Übertragungsnetz in den nächsten zehn Jahren vordringlich zu realisieren sind. Es wurde vereinbart, dass die Bundesnetzagentur die Trassenplanung und die Planfeststellungsverfahren für die meisten der länderübergreifenden oder grenzüberschreitenden Höchstspannungsleitungen durchführen soll. zum vollen Artikel bei bmwi.de
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