18.5.2017 - Alte Kaminöfen müssen nach und nach außer Betrieb genommen oder mit modernen Feinstaubfiltern nachgerüstet werden. Öfen bis zum Baujahr 1984 sind bis Ende 2017 in der Pflicht. Damit das Thema für Endverbraucher transparenter wird, haben der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik und der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) eine plakative Einordnung für Feuerstätten entwickelt: Die so genannte Feuerstättenamp zum vollen Artikel bei enbausa.de
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