29.8.2022 - Die Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft kritisiert, dass in der obergerichtlichen Rechtsprechung Denkmalschutz Vorrang vor Photovoltaik hat und dadurch viele Anlagen nicht realisiert werden können. Jüngst hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt wieder in diesem Sinne geurteilt. <img width='800' height='483' src='https:/class='webfeedsFeaturedVisual wp-post-image' alt='Die Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft kritisiert, dass in der obergerichtlichen Rechtsprechung Denkmalschutz Vorrang vor Photovoltaik hat und dadurch viele Anlagen nicht realisiert werden können.' style='display: block; margin: auto; margin-bottom: 5px;max-width: 100%;' /><div>Foto: Studio_east / stock.adobe.com</div> zum vollen Artikel bei
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