5.4.2008 - Solarthemen 276: Der Schweizer Bundesrat hat die Energieverordnung und damit auch die kostendeckende Einspeisevergütung für Regenerativ-Strom verabschiedet. Ab Januar 2009 werden dafür jährlich maximal 0,6 Rappen pro Kilowattstunde auf die Übertragungskosten aufgeschlagen.
Damit stehen jedes Jahr maximal 320 Millionen Franken zur Verfügung. Neue oder erneuerte Anlagen können ab dem 1. Mai 2008 bei der nationalen Netzgesellschaft [...] zum vollen Artikel bei Solarthemen * Infodienst für regenerative Energien
Quelle: aus dem News-Feed: Solarthemen * Infodienst für regenerative Energien entnommen .
Weitere Informationen zu den Quellenangaben und zum Copyright der Artikel finden Sie hier. Externe Artikel sind mit dem jeweiligen für den Artikel verantwortlichen Anbieter über den Link "zum vollen Artikel" verknüpft.