14.8.2014 - Solarthemen 429.Die Bundesnetzagentur hat auch die ab 1. August 2014, nach Beschluss des neuen EEG?geltenden Einspeisevergütungen bekannt gegeben. private] Nach dem neuen EEG wird nun unterschieden zwischen den Einspeisevergütungen und den ?anzulegenden Werten?. Letztere sind relevant als Erlösobergrenzen beim Marktprämienmodell. Um den Managementaufwand auszugleichen, sind die anzulegenden Werte ? unabhängig von der Größe einer ... zum vollen Artikel bei Solarthemen * Infodienst für regenerative Energien
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