18.5.2017 - Bausparer können Kontogebühren zurückfordern, die sie für ein Bauspardarlehen gezahlt haben. Die Gebühren sind unzulässig, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Deutsche Bausparkasse Badenia (Az. XI ZR 308/15). zum vollen Artikel bei enbausa.de
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