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Suche10.5.2016 - Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat in seinem heutigen Urteil die Klage Deutschlands gegen einen Beschluss der EU-Kommission zum Erneuerbare Energien Gesetz in der Fassung von 2012 (EEG 2012) abgewiesen. Es bestätigt damit die Feststellung der EU-Kommission, dass durch das EEG 2012 Beihilfen aus staatlichen Mitteln gewährt worden sind und es sich bei dem umlagefinanzierten System des EEG um eine Beihilfe handelt. zum vollen Artikel bei bmwi.de
Quelle: aus dem News-Feed: bmwi.de - Aktuelles: Energie entnommen (bmwi.de).
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