8.2.2011 - Berlin. Wer genug auf der hohen Kante hat, kann auch künftig Handwerkerrechnungen mit bis zu 6.000 Euro pro Jahr von der Steuerschuld abziehen. Wer dafür einen zinsvergünstigten KfW-Kredit aufnehmen muss oder einen Zuschuss beantragt, kommt seit 1. Januar 2011 nicht mehr in den Genuß der... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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