18.8.2016 - Solarthemen 477. Das Strommarktgesetz ist am 30. Juli in Kraft getreten. Damit darf die EEG-Förderung nicht mehr gleichzeitig mit einer Begünstigung durch das Stromsteuergesetz in Anspruch genommen werden ??und dies gilt bereits rückwirkend zum 1. Januar 2016. Text: Andreas Witt zum vollen Artikel bei Solarthemen * Infodienst für regenerative Energien
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