21.5.2015 - In gut einem Monat, am 1. Juli 2015, tritt die Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes in Baden-Württemberg in Kraft. Es ist nach wie vor das einzige Landesgesetz, das für Bestandsgebäude Verpflichtungen zum Einsatz Erneuerbarer Energien im Wärmebereich beim Heizungstausch beinhaltet. Es gilt für... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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