10.10.2013 - Der Umweltausschuss des Bundesrats will eine erweiterte Austauschverpflichtung für Heizkessel etablieren. Eigentümer von Gebäuden dürfen danach Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden, nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betreiben. Die Begründung des... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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