7.10.2007 - Urteil des Amtsgerichts Wilhelmshaven vom 18. September 2007Az: 6 C 632/07 (I) Klage des Energieversorgers wird abgewiesen, weil dieser die Zusammensetzung des Strom- und Gaspreises nicht hinreichend dargelegt hat. zum vollen Artikel bei energienetz.de
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