25.8.2007 - Urteil des Bundesgerichtshofes vom 13. Juni 2007Az: VIII ZR 36/06 Leitsätze des Urteils: a) Einseitige Tariferhöhugnen eines Gasversorgers gemäß § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV unterliegen der gerichtlichen zum vollen Artikel bei energienetz.de
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