27.5.2010 - Solarthemen 328: Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Solarsatzung der Stadt Marburg wegen Details für unzulässig erklärt. Allerdings bestätigt das Gericht, dass eine kommunale Solaranlagenpflicht für den Gebäudebestand in Hessen grundsätzlich zulässig sei. Im Juni 2008 hatte die Stadt Marburg eine Solarsatzung erlassen, die Hausbesitzer bei Neubauten und bestimmten Sanierungsanlässen zum Einbau einer thermischen Solaranlage verpflichten [...] zum vollen Artikel bei Solarthemen * Infodienst für regenerative Energien
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