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Suche25.3.2008 - Entspricht eine Preisforderung der Billigkeit, so ist sie von Anfang an verbindlich und fällig. Sie unterliegt der regelmäßigen Verjährung nach §§ 194 ff. BGB. zum vollen Artikel bei energienetz.de
Quelle: aus dem News-Feed: Energienetz ..::News::.. entnommen (energienetz.de).
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