12.2.2014 - Vermieter haben Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer, wenn sie im Vorjahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten. Entsprechende Anträge für das Jahr 2013 können in diesem Jahr bis 31. März gestellt werden, so der Hauseigentümerverband Haus & Grund Deutschland.
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