9.5.2013 - Zum 1. Mai sind neue Regelungen zum Mietrecht in Kraft getreten, zum 1. Juli sollen Regelungen zur Umlagefähigkeit von Contracting-Kosten folgen. Sie liegen als Referentenentwurf vor. Dem Fachverband VfW gehen sie nicht weit genug.
Die neue Fassung von § 556c BGB sieht vor, dass Mieter die... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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