Seit 1990 nutzen die Haushalte in Deutschland fast 20 Prozent weniger Wasser. Schon jetzt wird so viel gespart, dass die kommunalen Wasserversorger und Abwasserentsorger Leitungen und Kanäle zusätzlich durchspülen müssen. Mit einer weiteren Verringerung der Durchflussmenge würde der Instandhaltungsaufwand weiter ansteigen. Der VKU warnt davor, dass durch die verpflichtenden Standards aus Brüssel die Kosten für die Netzinfrastruktur unnötigerweise in die Höhe getrieben werden. Bereits seit längerer Zeit fordert der VKU deshalb von der EU-Kommission, die unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Reck: "EU-weite einheitliche Regelungen machen beim Wassersparen keinen Sinn. Das muss die EU-Kommission endlich verstehen, bevor es zu spät ist."
Das Vorgehen der EU-Kommission beruht auf der Ökodesign-Richtlinie von 2005, die bereits die klassische Glühlampe verboten hat. Da diese Richtlinie die EU-Kommission zum Erlass von Durchführungsrechtsakten ermächtigt, müssten Vorschläge zur Regulierung von Duschköpfen nicht mehr das europäische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Dadurch ist es dem Europäischen Parlament kaum möglich, eine Verordnung aufzuhalten. Der VKU hatte bereits 2010 auf die negativen Auswirkungen einheitlicher europäischer Standards für wasserführende Geräte hingewiesen. Dies wies die EU-Kommission zurück.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 235.000 Beschäftigten wurden 2010 Umsatzerlöse von rund 95 Milliarden Euro erwirtschaftet und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 49,1 Prozent in der Strom-, 58,4 Prozent in der Erdgas-, 77,2 Prozent in der Trinkwasser-, 60,0 Prozent in der Wärmeversorgung und 16,5 Prozent in der Abwasserentsorgung.
Carsten Wagner, 10.01.2013
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