10.8.2022 - Die vom Gesetzgeber beschlossene Energiepreispauschale (EPP) kommt als Teil des zweiten Entlastungspakets ab September zum Tragen. Das bedeutet für alle 2022 aktiv Erwerbstätigen eine einmalige Zahlung über 300 Euro zum Ausgleich für gestiegene Energiekosten, beispielsweise auf dem Arbeitsweg. zum vollen Artikel bei
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