1.6.2012 - Der hydraulische Abgleich von Heizungsanlagen ist Pflicht beim Neubau und Umbau von Warmwasserheizungsanlagen. Er wird aber auch verlangt bei der Sanierung von Bestandsgebäuden zum KfW-Effizienzhaus, oder als KfW-Einzelmaßnahme 'Verbesserung der Wärmeverteilung'.
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