21.8.2020 - Das 2017 beschlossene Windenergie-auf-See-Gesetz ist in Teilen verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt und den Gesetzgeber angewiesen, Entwicklern, deren Planungsergebnisse für neue Offshore-Parks noch verwertbar seien, eine finanzielle Entschädigungen zu gewähren. zum vollen Artikel bei
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