15.6.2012 - Auf Klage der Verbraucherzentrale NRW hat das Landgericht München (Az.: 12 O 18913/11, nicht rechtskräftig) Garantieeinschränkungen des chinesischen Solarmodul-Herstellers Yingli Green Energy für unzulässig erklärt. Der Modulhersteller darf in seinen Garantiebedingungen die Kostenübernahme... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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