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Zur Missbrauchsbekämpfung werden die Voraussetzungen zum Erhalt der Umweltprämie geändert: Fahrzeugbrief wird durch BAFA eingezogen

20.2.2009 - Nachdem der Deutsche Bundestag am 13. Februar 2009 das zweite Konjunkturpaket der Bundesregierung beschlossen hat, hat sich am 20. Februar 2009 auch der Deutsche Bundesrat damit befasst. Mit seiner Zustimmung stehen jetzt auch die für die Umweltprämie vorgesehenen Finanzmittel von 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Somit kann dann die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen - die Basis für die konkrete Förderung - im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und in Kraft treten. Ab dem Tag nach der Veröffentlichung (wahrscheinlich ab dem 2. März 2009) können die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereits eingegangenen Anträge bearbeitet und beschieden werden. zum vollen Artikel bei bmwi.de

Quelle: aus dem News-Feed: bmwi.de - Aktuelles: Energie entnommen (bmwi.de).

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