23.3.2008 - Der Preisprotest von Strom- und Gaskunden stellt in Zweifel, ob der Versorger überhaupt zu einer Preiserhöhung berechtigt ist und ob diese Preiserhöhung, sofern sie überhaupt zulässig war, der Billigkeit entspricht. zum vollen Artikel bei energienetz.de
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