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Fotolia.com | MarkusBormann | Lärm von mobilen Geräten, wie zum Beispiel Laubbläsern, muss verringert werden.

© Fotolia.com | MarkusBormann | Lärm von mobilen Geräten, wie zum Beispiel Laubbläsern, muss verringert werden.

Umfrage zu Lärm von Rasenmähern, Laubbläsern, Baumaschinen & Co.

Die europäischen Lärmschutzregeln für mobile Maschinen und Geräte sollen überarbeitet werden. Dazu ist die Meinung der Bürgerinnen und Bürger gefragt. Bis zum 18. April 2018 können Sie an der Online-Befragung der Europäischen Kommission teilnehmen.

Regulierung von Maschinen- und Gerätelärm

Auf dem europäischen Markt werden unzählige mobile Geräte und Maschinen verkauft und betrieben. Dazu zählen nicht nur Baumaschinen oder Kommunalfahrzeuge, sondern auch Gartengeräte und Altglassammelbehälter. Diese Geräte verursachen Lärm, der belästigen und krank machen kann. Deshalb müssen Hersteller bei der Konstruktion und dem Verkauf ihrer Produkte unter anderem die sogenannte „Outdoor-Richtlinie“ (2000/14/EG) befolgen. Diese Europäische Richtlinie legt fest, dass mobile Maschinen und Geräte seit dem Jahr 2000 mit einem Geräuschwert gekennzeichnet werden müssen. Diese Kennzeichnung informiert darüber, wie laut die jeweilige Maschine beim Betrieb werden kann. So sollen Käufer darüber entscheiden können, ob sie eine lautere oder leisere Maschine kaufen oder leihen. Für einige Maschinen und Geräte, zum Beispiel Baumaschinen und Rasenmäher, sind in der Richtlinie auch Geräuschobergrenzen festgelegt.

Überarbeitung der Europäischen Richtlinie

Langfristig soll durch eine regelmäßige Anpassung der Richtlinie der Lärm von Maschinen und Geräten vermindert werden. Dadurch werden die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger geschützt. Die Europäische Kommission plant derzeit, die „Outdoor-Richtlinie“ zu überarbeiten. Dabei überprüft sie die Anforderungen an die Art der Regelung, der Messung der Maschinengeräusche und die Kennzeichnung. Vor allem aber möchte sie die Grenzwerte an den Stand der Technik anpassen.

Ihre Meinung ist gefragt!

In diesem Zusammenhang möchte die Europäische Kommission wissen, welche Vorstellungen und Ideen die Hersteller, Betreiber und Behörden, vor allem aber auch die Bürgerinnen und Bürger dazu haben. Bis zum 18. April 2018 können Sie Ihre Meinung und Vorstellungen in dem Online-Fragebogen der EU-Kommission zur Richtlinie 2000/14/EG abgeben. Die Befragung wird natürlich auch in deutscher Übersetzung angeboten. Die Ergebnisse der Befragung bilden eine wertvolle Grundlage für die Überarbeitung der Richtlinie und damit einen Beitrag zu einer leiseren Umwelt.

Quelle

Umweltbundesamt 2018

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