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© bigstock | PlusONE | Im Rahmen des Ausstieges aus der Atomenergie werden am 31. Dezember drei weitere Kernkraftwerke vom Netz genommen.

Steuerzahler sollen Atomkraft finanzieren

Atomgesetznovelle: Bundesregierung beschließt Entschädigung für AKW-Betreiber ohne Atomausstieg zu beschleunigen. Bundestag und Bundesrat müssen dringend nachbessern.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisiert, dass der heute vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf für das neue Atomgesetz keine Beschleunigung des Atomausstiegs in Deutschland bringt.

„Die Atomkraft bedeutet ein großes Risiko für die Bevölkerung und ein zunehmendes Problem für die Energiewende“, sagt der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. „Deshalb müsste die Überarbeitung des Atomgesetzes unbedingt für einen schnelleren Atomausstieg genutzt werden. Im weiteren parlamentarischen Verfahren muss hier dringend nachgebessert werden.“

Konkret fordert der BUND, im Gesetz das Verbot weiterer Strommengenübertragungen zu verankern. Dies würde dazu führen, dass die Atomkraftwerke (AKW) etwa 1,5 Jahre früher vom Netz müssten und 300 Tonnen hochradioaktiver Atommüll eingespart würden. In jedem Fall ausgeschlossen werden müssen weitere Strommengenübertragungen auf AKW, die in den sogenannten Netzausbaugebieten liegen (AKW Brokdorf und Emsland).

„Denn schon heute behindern die unflexiblen AKW die Erneuerbaren Energien“, erläutert Weiger. „So müssen Windenergieanlagen bei starkem Wind abgeschaltet werden, damit das Netz nicht überlastet wird – während die AKW parallel weiterlaufen.“

In der vom Kabinett beschlossenen Regelung sieht der BUND die Gefahr, dass deutlich mehr Strommengen, als vom Bundesverfassungsgericht gefordert, entschädigt werden, ohne dass es dadurch zu einer Beschleunigung des Atomausstiegs und einer früheren Stilllegung von AKW kommt.

Verlagshaus Schlosser
Quelle

BUND 2018

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