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pixabay.com | rkit | Konkret geht es um ein Verbot ausgewählter Einwegprodukte, für die es umweltfreundliche Alternativen auf dem Markt gibt: Wattestäbchen, Besteck, Teller, Strohhalme, Rührstäbchen, Stäbchen für Ballons sowie Becher, Lebensmittel- und Getränkebehälter aus expandiertem Polystyrol.

© pixabay.com | rkit | Konkret geht es um ein Verbot ausgewählter Einwegprodukte, für die es umweltfreundliche Alternativen auf dem Markt gibt: Wattestäbchen, Besteck, Teller, Strohhalme, Rührstäbchen, Stäbchen für Ballons sowie Becher, Lebensmittel- und Getränkebehälter aus expandiertem Polystyrol.

Einweg-Plastikprodukte verschwinden ab 2021 aus den Regalen

Europa macht Ernst im Kampf gegen den Plastikmüll: Das Europäische Parlament hat den Vorschlägen der Europäischen Kommission zugestimmt, zehn Einweg-Plastikprodukte vom Markt zu nehmen, die in Europa am häufigsten Meer und Strände vermüllen.

„Wir haben wir einen wichtigen Schritt getan, um die Verschmutzung unserer Ozeane und Meere durch Plastikmüll zu reduzieren. Wir können das schaffen. Europa setzt neue und ehrgeizige Standards und ebnet den Weg für den Rest der Welt“, begrüßte der Erste Vizepräsident der Europäischen Kommission, Frans Timmermans, das Parlamentsvotum.

Konkret geht es um ein Verbot ausgewählter Einwegprodukte, für die es umweltfreundliche Alternativen auf dem Markt gibt: Wattestäbchen, Besteck, Teller, Strohhalme, Rührstäbchen, Stäbchen für Ballons sowie Becher, Lebensmittel- und Getränkebehälter aus expandiertem Polystyrol. Betroffen sind auch alle Produkte aus sogenanntem oxo-abbaubarem Kunststoff. Dieser soll sich nach Nutzung zwar zersetzen; jedoch zeigen Untersuchungen, dass dies nicht vollständig passiert und so die Menge an Mikroplastik in der Umwelt weiter steigt.

Kommissionsvizepräsident Jyrki Katainen sagte: „Diese neue Regeln werden nicht nur der Verschmutzung durch Plastik vorbeugen, sondern die Europäische Union wird so auch weltweit führend im Bereich der nachhaltigen Kunststoffpolitik.“

Der für Umwelt, maritime Angelegenheiten und Fischerei zuständige Kommissar Karmenu Vella erklärte: „Nach der Zustimmung des Parlaments müssen diese ehrgeizigen Maßnahmen rasch in die Praxis umgesetzt werden. Das ist eine gemeinsame Aufgabe für Behörden, Produzenten und Verbraucher gleichermaßen.“

Das beschlossene Verbot soll ab 2021 greifen. Der Rat der EU-Staaten muss den neuen Regeln noch endgültig zustimmen, danach haben die Staaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Neues Recyclingziel, erweiterte Herstellerverantwortung

Neben dem Verbot der Einweg-Produkte gelten künftig auch neue Recyclingziele. Die Mitgliedstaaten müssen 90 Prozent der Kunststoffflaschen bis 2029 getrennt sammeln. Außerdem gelten für den Gehalt an Recyclingkunststoff in Flaschen neue verbindliche Ziele von 25 Prozent bis 2025 und 30 Prozent bis 2030.

Darüber hinaus wird das Verursacherprinzip durch die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung gestärkt. Demnach müssen die Hersteller ihren Beitrag zu den Kosten für Abfallbewirtschaftung, Reinigung und Sensibilisierung beitragen. Dies gilt zum Beispiel für Hersteller von Tabakerzeugnissen mit Filtern aus Kunststoff und für die Hersteller von Fischfanggerät, das häufig im Meer zurückgelassen wird.

Vorgesehen ist auch eine verpflichtende Kennzeichnung über die negativen Umweltauswirkungen weggeworfener Zigarettenstummel sowie anderer Produkte wie Feuchttücher.

Die vorgeschlagene Richtlinie verfolgt einen ähnlichen Ansatz wie die erfolgreiche Plastiktütenrichtlinie von 2015, die zu einer raschen Veränderung des Verbraucherverhaltens führte.

Sie wird sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen, darunter:

  • Vermeidung der Emission von 3,4 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent bis 2030;
  • Vermeidung von Umweltschäden, die sich bis 2030 auf 22 Mrd. Euro belaufen würden;
  • Einsparungen für die Verbraucher in Höhe von geschätzten 6,5 Mrd. Euro.

Gemäß den Vorgaben für eine bessere Rechtsetzung wurden zur Vorbereitung des Kommissionsvorschlags eine Konsultation der Interessenträger und eine öffentliche Konsultation sowie ausführliche Folgenabschätzungen durchgeführt. Von den Teilnehmern an der öffentlichen Konsultation, die von Dezember 2017 bis Februar 2018 durchgeführt wurde, waren 95 Prozent der Auffassung, dass Maßnahmen gegen Einwegkunststoffprodukte dringend notwendig sind. Auch 70 Prozent der Hersteller sahen dringenden Handlungsbedarf.

Quelle

Europäische Kommission 2019

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