27.05.2019, 11:15 Uhr

Enertrag und Dark Sky starten Testbetrieb von BNK-Systemen


© Dark Sky GmbH

Münster, Dauerthal – Das im Dezember 2018 verabschiedete Energiesammelgesetz macht die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) von Windenergieanlagen (WEA) ab Juli 2020 für Neu- und Bestands-WEA verpflichtend. Bei der Wahl eines geeigneten BNK-Systems herrscht gut 6 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes große Verunsicherung.

Das Energiesammelgesetz sieht bei der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen neben Primär- und Passivradar-Lösungen auch den Einsatz von Transponderlösungen vor. Das Problem ist nur, dass es aufgrund von Sicherheitsbedenken noch kein zugelassenes System auf der Basis von Transpondern gibt. Das sorgt für Verunsicherung.

BNK-Systeme ab Juli 2020 verpflichtend

Am 24. Mai 2019 beginnt in der Nähe von Prenzlau in der Uckermark der Testbetrieb des Dark Sky Systems zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) von Windenergieanlagen. Nach längerer Forschungs- und Entwicklungsphase starten Enertrag und Dark Sky die WEA-Umrüstung, um das Blinken abzustellen. Enertrag und Dark Sky zählen damit bundesweit zu den Vorreitern bei der BNK-Ausstattung von Windenergieanlagen, die gesetzlich ab 1. Juli 2020 verpflichtend sein wird. Gestartet wird der Testbetrieb von Enertrag und Dark Sky für zunächst 87 Anlagen in Steinfurth in Brandenburg. „Uns sind die Menschen wichtig.

Nach dem dreimonatigen Testbetrieb plant Dark Sky die Zahl der bedarfsgesteuerten Windenergieanlagen schrittweise zu erhöhen. Dabei sollen nicht nur die Enertrag-eigenen Anlagen umgerüstet werden, sondern auch Anlagen anderer Windkraftbetreiber. Ziel ist eine möglichst flächendeckende Verdunkelung des BNK-Gebietes in der Uckermark, die mit den derzeit ca. 200 Anlagen unter Vertrag noch nicht vollends erreicht ist. Insgesamt befinden sich in der Uckermark in der Reichweite des BNK-Systems rd. 400 Anlagen. „Je mehr Windanlagenbetreiber und -eigentümer mitmachen, desto weniger Blinken nachts. Wir führen seit längeren Gespräche mit vielen Anlagenbetreibern. Bei ihnen ist allerdings noch Zurückhaltung zu beobachten. Die Mehrheit der Windkraftbetreiber hat sich noch nicht vertraglich gebunden“, so Thomas Herrholz, Geschäftsführer bei Dark Sky.

Bundesregierung lässt Sicherheit von Transpondern per Gutachten prüfen

Grund für die Zurückhaltung sind Unklarheiten hinsichtlich der technischen Lösungen für BNK-Systeme. Im Energiesammelgesetz von September 2018 hat der Gesetzgeber in einer technologieneutralen Ausgestaltung des Gesetzes neben den Radar-Systemen auch die bislang aus Sicherheitsbedenken nicht zugelassenen Transponderlösungen mit aufgenommen. Das Problem ist hier jedoch, dass es derzeit noch keine zugelassenen Systeme am Markt gibt. Die Bundesregierung hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, das eine Sicherheitsbewertung der Transpondersysteme mit einschließt. Nach einer Antwort von Andreas Feicht, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90 / Die Grünen (BT-Drucksache 19/9850) soll die Untersuchung zeitnah abgeschlossen werden. Danach ist die Vorlage eines Entwurfs der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) vorgesehen. Der genaue Zeitpunkt der Verabschiedung der AVV sei allerdings noch nicht klar und hänge auch der Zustimmung des Bundesrates ab, so Feicht.

Aufweichung der Pflicht zum Einsatz von BNK-Systemen befürchtet

Bundesweit müssen nach Enertrag-Angaben bis zu 18.000 WEA mit bedarfsgerechter Nachtkennzeichnung ausgestattet werden. „Dark Sky Systemlösungen bieten wir auch in anderen Bundesländern an. Die zügige Klärung einiger offener rechtlicher Fragen auf Bundesebene ist jedoch eine notwendige Bedingung für eine planbare Umsetzung“, so Dark Sky-Geschäftsführer Herrholz. Um Dark Sky landesweit auszurollen, sei es zügig erforderlich, dass der Gesetzgeber schnell Klarheit schaffe, dass nur tatsächlich funktionierende System eingesetzt werden dürfen. Es wäre ein Unding, wenn man sich mit dem Einsatz nicht zugelassener Transponder-Systeme von der Pflicht zur Abschaltung des Blinkens freikaufen könnte“, kritisiert Herrholz.

Quelle: IWR Online

© IWR, 2019