© ThanksForYourLike pixabay/ Elektroauto beim Laden
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Deutscher Bundesrat beschließt Recht auf Ladestation

In Zukunft ist es in Deutschland für Wohnungseigentümer möglich, den Einbau einer Ladestation für ein Elektroauto auf eigene Kosten umzusetzen.

Berlin - Der deutsche Bundestag hat in der Vorwoche einen Gesetzentwurf "zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes" verabschiedet. Damit bekommen Wohnungseigentümer einen Rechtsanspruch zum Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, wenn sie dies auf eigene Kosten machen. Für die Regierungsinitiative, die vom Bundesrat noch überarbeitet worden ist, stimmten CDU/CSU, SPD und die Grünen. Bisher mussten, wie derzeit noch in Österreich, alle Wohnungseigentümer eines Projekts dem Einbau einer Ladestation zustimmen, was in der Praxis sehr oft zu Problemen führte. Damit gehört eine wesentliche Hürde zum Ausbau der E-Mobilität in Deutschland der Vergangenheit an.

Fortan kann die Eigentümerversammlung einige Baumaßnahmen in der Regel nicht mehr verwehren. Sie darf aber auf die Art der Durchführung Einfluss nehmen und etwa beschließen, dass die Gemeinschaft die nötigen Schritte organisiert, damit sie den Überblick über den baulichen Zustand der Wohnanlage behält.

Zusätzlich bekommt auch jeder Mieter einen Anspruch gegen den jeweiligen Vermieter, dass ihm bauliche Maßnahmen für eine Lademöglichkeit, zum Barriereabbau sowie zum Einbruchsschutz auf seine Kosten erlaubt werden. Von einem schnellen Internetanschluss ist hier aber keine Rede, obwohl sich auch der Bundesrat dafür stark gemacht hatte.

Einstimmigkeit aufgehoben
Die Initiative liefert so laut der Bundesregierung "auch einen wichtigen Beitrag für das Erreichen der Klimaziele". Der rechtliche leichtere Einbau von Ladepunkten sei unerlässlich, um die Elektromobilität nach vorn zu bringen. "Jetzt können wichtige Investitionen erfolgen, ohne dass finanzschwächere Eigentümer überfordert werden", hieß es bei der SPD-Fraktion. "Wer schnell ist, kann beim Einbau einer E-Ladesäule oder Einbruchschutz auch noch von der Mehrwertsteuersenkung in diesem Jahr profitieren." Deshalb solle das Gesetz im November in Kraft treten.

"Mit dieser Novelle machen wir das angestaubte Wohnungseigentumsgesetz fit für die Zukunft", war von der CDU/CSU-Fraktion zu hören. Künftig unterlägen bauliche Veränderungen generell keiner Einstimmigkeit mehr, sondern einem Quorum von zwei Dritteln statt drei Vierteln. Die Grünen kritisierten, dass insgesamt der Aspekt des Klimaschutzes deutlich zu kurz komme. Man sehe die Eigentümer hier stärker in der Pflicht. Ein Entschließungsantrag der Fraktion fand keine Mehrheit.

Dass das Parlament "endlich ein Hindernis für den Durchbruch der Elektromobilität aus dem Weg" geräumt habe, begrüßte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Mehr als 80 Prozent der Ladevorgänge fänden zuhause oder am Arbeitsplatz statt. Der gesicherte Zugang zu Lademöglichkeiten gehöre zu den wichtigsten Grundvoraussetzungen für den Kauf eines Elektrofahrzeugs. Auch andere bauliche Modernisierungen wie der Einbau effizienterer Heizungen oder einer Photovoltaik-Anlage sollten mit den neuen Bestimmungen einfacher möglich sein.

Glasfaser nicht explizit genannt
Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) unterstützte die Reform prinzipiell nachdrücklich. Er monierte aber, dass es kein eigenständiges Recht für Mieter gebe, sich einen Glasfaseranschluss legen zu lassen. Dieses wäre wichtig gewesen, um deutschlandweit den Breitbandausbau und die Digitalisierung voranzutreiben.

(kbe)


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /