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© lichtblick.de | Wo das Autor laden? Diese Frage haben sich Elektromobilisten in der Stadt gestellt. Das wird sich in Zukunft ändern.

Mieter und Wohnungseigentümer dürfen Ladesäulen bauen

In Zukunft dürfen Mitbewohner und Vermieter den Bau von Ladepunkten im und am Gebäude nicht mehr bremsen. Damit ist der Weg für die Elektromobilität in Städten weiter geebnet.

Nachdem der Bundestag das Wohneigentumsmodernisierungsgesetz verabschiedet hat, ist jetzt eine Regelung geltendes Recht, das die Elektromobilität nach vorn bringen soll. Denn in Zukunft dürfen Eigentümer von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern eine Ladesäule für ein Elektroauto auf dem Grundstück errichten, ohne dass die restlichen Mitbewohner dies verhindern können. Die Kosten für den Bau der Ladestation trägt der Wohnungseigentümer, der die Ladestation errichtet. Er darf sie allerdings dann auch nur selbst nutzen.

Vermieter darf nicht bremsen

Gleichzeitig wurde mit das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) angepasst. Denn im Paragraph 554 steht jetzt, dass jeder Besitzer von vermieteten Ein- oder Mehrfamilienhäusern ihren Mietern gestatten müssen, dass diese eine Ladesäule für ein Elektroauto errichten. Das geht nur dann nicht, wenn die entsprechende bauliche Veränderung dem Vermietern nicht zugemutet werden kann. Die Ladekosten müssen separat abgerechnet werden, die der Mieter bezahlt, der die Ladesäule nutzt.

Lademöglichkeit in der Stadt schaffen

Mit der Änderung löst der Bundestag endlich ein Problem, das schon lange die Elektromobiliät in den Städten behindert. Denn viele Interessenten haben darin eine Hürde auf dem Weg zum Elektroauto gesehen, dass sie nicht wissen, wo sie ihr Auto laden können. Mit der Gesetzesänderung wird dies zumindest vereinfacht und die Verhinderung seitens Mitbewohner und Vermieter aus dem Weg geräumt.

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „photovoltaik“ 2020 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung weiterverbreitet werden! | photovoltaik.eu 2020 | photovoltaik 07/2020 | Inhalt |  Einzelheftbestellung

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