Photovoltaik: Jüngste Ausschreibung zu 5,22 Cent

Eine Freiflächen-Photovoltaikanlage auf grüner Wiese.Foto: stock.adobe.com / protectnature
Für neue ausgeschriebene PV-Freiflächen liegt die Vergütung bei gut fünf Cent je kWh.
Bei der jüngsten Ausschreibung für Photovoltaik-Anlagen betrug der mengengewichtete Zuschlagswert im Durchschnitt 5,22 Cent je Kilowattstunde. Außerdem erhielten PV-Anlagen mit Speichern Zuschläge bei der Innovationsausschreibung.

Photovoltaik-Freiflächen erhielten bei der jüngsten Ausschreibung der Bundesnetzagentur (BNetzA) im Durchschnitt einen mengengewichteten Zuschlagswert von 5,22 Cent je Kilowattstunde (kWh). Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mit. Demnach war die Solarausschreibung auch zum 1. September deutlich überzeichnet. Bei einem ausgeschriebenen Volumen von 257 Megawatt (MW) seien163 Gebote mit einer Gebotsmenge von 675 MW eingegangen. Davon erhielten 75 Gebote mit 258 MW einen Zuschuss. Die Zuschlagswerte lagen dabei zwischen 4,80 und 5,39 Cent pro kWh. Diese Beträge stellen die maximal zu erhaltende Förderung da. Denn der durchschnittlich zu erzielende Börsenpreis komme noch in Abzug.

Die BNetzA hat zudem erstmalig eine Innovationsausschreibung durchgeführt. Zu den wesentlichen Elementen des Ausschreibungsdesign zählten keine Förderung bei negativen Preisen, fixe statt gleitender Marktprämie und eine endogene Mengensteuerung bei Unterzeichnung. Außerdem war es möglich, Gebote sowohl für Einzelanlagen als auch für Anlagenkombinationen abzugeben. Anlagenkombinationen sind Zusammenschlüsse mehrerer erneuerbaren-Energien-Anlagen oder Speicher, die über denselben Netzverknüpfungspunkt einspeisen.

310 MW für Solar-Einzelanlagen

Die erfolgreichen Bieter erhalten als Förderung eine fixe Marktprämie, also einen festen Geldbetrag je eingespeister kWh zusätzlich zum Börsenpreis. In der Innovationsausschreibung ging es ferner um ein Volumen von 650 MW. Eingegangen seien 133 Gebote mit einem Volumen von 1.095 MW. Davon bezogen sich 50 Gebote (310 MW) auf Solar-Einzelanlagen und 83 Gebote (785 MW) auf Anlagenkombinationen. Aufgrund von Formfehlern habe die BNetzA 14 Gebote mit einer Gebotsmenge von 71 MW ausgeschlossen.

Insgesamt erhielten 73 Gebote mit 677 MW einen Zuschlag. Davon entfielen 394 MW auf 28 Anlagenkombinationen, davon 27 aus Kombinationen von Solaranlagen mit Speichern. Ein Zuschlag entfalle auf die Kombination aus Windanlagen und Speichern.

Die Zuschlagswerte lagen für die Einzelanlagen bei fixen Marktprämien zwischen 0,96 und 3 Cent pro kWh. Der mengengewichtete Durchschnittswert betrage zudem 2,65 Cent pro kWh. Bei den Anlagenkombinationen lagen die fixen Marktprämien ferner zwischen 1,94 und 5,52 Cent pro kWh. Der mengengewichtete Durchschnittswert betrug 4,50 Cent pro kWh.

Anders als bei der Regelausschreibung werde diese Art der Förderung jedoch auf die Markterlöse aufgeschlagen, so dass die Werte nicht mit den Werten derRegelausschreibungen vergleichbar sind.

Die Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land war dagegen wieder unterzeichnet. Einem Ausschreibungsvolumen von 367 MW standen 25 Gebote mit 310 MW. 284 MW davon erhielten einen Zuschlag zu Werten zwischen 6,17 und 6,2 ct/kWh.

30.9.2020 | Quelle: BMWi | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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