Sonnenhäuser erhalten weiter BAFA-Förderung

Einstöckiges Einfamilienhaus mit Solarthermieanlage an Dach und Fassade.Foto: Sonnenhaus-Institut / Markus Aichhorn
Bei diesem Einfamilienhaus in Prien am Chiemsee wurde die Solarthermie-Anlage an der Fassade montiert. Sie erzeugt ca. 70 Prozent des Wärmebedarfs.
Auch für Sonnenhäuser gibt es weiterhin eine Förderung nach dem Marktanreizprogramm (MAP) für erneuerbare Energien. Darauf weist das Sonnenhaus-Institut nach Rücksprache mit der BAFA hin.

Sonnenhäuser erhalten auch weiter eine BAFA-Förderung nach dem Marktanreizprogramm (MAP) für erneuerbare Energien. Darauf weist das Sonnenhaus-Institut e.V. hin. Das betreffe Sonnenhäuser mit ein und zwei Wohneinheiten. In den vergangenen Wochen hätten den Verband aber zahlreiche Rückfragen von Mitgliedern aufgrund abgelehnter Förderanträge erreicht. Nach Rücksprache mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zeige sich, dass sich bei den Konditionen, wie sie seit dem 1. Januar 2020 gelten, nichts geändert habe. Auch weitgehend solar beheizte Gebäude mit weniger als drei Wohneinheiten könnten weiterhin eine Förderung von 30 Prozent in Anspruch nehmen. Bedingung ist aber, dass die Häuser mindestens 50 Prozent des Wärmebedarfs für die Raumheizung und die Warmwasserbereitung nachweislich solar decken.

Wahrung der Einspruchsfrist entscheidend 

„Wir sind erleichtert, dass es lediglich eine Formulierung im Merkblatt zu den Technischen Mindestanforderungen war, die zu Missverständnissen und den Ablehnungsbescheiden geführt hat.“ Das sagt Georg Dasch, 1. Vorsitzender des Sonnenhaus-Institut e.V. Betroffene müssten aber unbedingt dafür Sorge tragen, dass ihre Ansprüche gewahrt blieben. Alle Antragsteller, die solche Ablehnungsbescheide erhalten haben oder gegebenenfalls noch erhalten, müssten rechtzeitig Widerspruch einlegen. „Die Wahrung der Einspruchsfrist ist entscheidend“, betont Dasch. 

Laut aktueller MAP-Förderrichtlinie erstattet das BAFA für große Solarthermie-Anlagen auf Sonnenhäusern (in der BAFA-Richtlinie als „Solaraktivhaus“ bezeichnet) 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Dieser Fördersatz könne die Mehrkosten für die solare Anlagentechnik nach Berechnungen des Sonnenhaus-Instituts um bis zu 80, wenn nicht gar 100 Prozent decken. Bauleute haben dadurch weniger Kosten für die Energietechnik, profitierten umgehend und langfristig von minimalen Wärmekosten und tragen mit ihrer Sonnenhaus-Heizung zum Klimaschutz bei. 

Antragszahlen deutlich gestiegen 

Nach Angaben des BAFA seien in der ersten Jahreshälfte 105 Anträge für Sonnenhaus-Heizungen eingegangen. Das sei eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Insgesamt gebe es rund 2.200 weitgehend solar beheizte Wohnhäuser und gewerblich genutzte Gebäude mit Sonnenhaus-Heizungen im deutschsprachigen Raum. Seit circa vier Jahren nehme zudem auch der Anteil an Mehrfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten mit Sonnenhaus-Konzept deutlich zu.

9.10.2020 | Quelle: Sonnenhaus-Institut | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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