Gebäudeenergiegesetz (GEG): Neue Regeln für Hauseigentümer

Energieberater im Gespräch mit HausbesitzernFoto: Intelligent heizen, Thilo Ross
Das GEG macht eine - kostenlose - Energieberatung für Hausbesitzer künftig zur Pflicht.
Heute, am 1. November, tritt das im Sommer von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit 3 Jahren Verspätung in Kraft. Es enthält einige Neuregelungen für Hauseigentümer.

Das GEG ersetzt das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Nachdem das Gesetz im Sommer verabschiedet wurde, setzen sich nun nochmal zahlreiche Stimmen zum Stichtag 1. November mit den Bestimmungen und dem Werdegang des GEG auseinander.

Einige Neuregelungen aus Verbrauchersicht

Die Verbraucherzentrale Hamburg nennt fünf Regelungen des GEG, die Verbraucher kennen sollten, die aber teilweise auch schon Teil des bisherigen Regelwerkes waren:

  1. Die Pflicht, erneuerbare Energien in Neubauten zum Heizen zu nutzen, können Hausbesitzer auf mehreren Wegen erfüllen: Neben Energie aus Photovoltaik-, Solarwärme- und KWK-Anlagen erfüllen auch Fernwärme aus Erneuerbaren und Abwärme diese Anforderung. Ab dem 1. November 2020 können Hausbesitzer einen größerer Anteil des Stroms aus eigener Produktion, zum Beispiel aus der eigenen Photovoltaik-Anlage, anrechnen.
  2. Ineffiziente Heizungen sind nicht mehr zulässig. Ab dem Jahr 2026 dürfen, bis auf wenige Ausnahmen, neue, mit Heizöl betriebene Kessel, nur noch in Kombination mit erneuerbaren Energiequellen betrieben werden. Heizkessel, die 30 Jahre alt sind oder älter, müssen Hausbesitzer außer Betrieb nehmen.
  3. Im Falle einer Sanierung oder eines Hausverkaufs besteht die Pflicht zu einer kostenlosen Energieberatung. So müssen Verbraucher beim Kauf von Ein- und Zweifamilienhäusern, nachdem sie den Energieausweis erhalten haben, ein Beratungsgespräch dazu führen. Unternehmen, die im Rahmen einer Sanierung ein Angebot abgeben, müssen bereits im Angebot schriftlich auf die Pflicht zur Energieberatung hinweisen.
  4. Die Pflicht, bei der Vermietung oder beim Verkauf eines Hauses einen Energieausweis vorzulegen sowie entsprechende Pflichtangaben in Immobilienanzeigen, gelten jetzt auch für Immobilienmakler.
  5. Staatliche Förderung für erneuerbarer Energien und effiziente Energienutzung sind nun gesetzlich verankert. Das GEG sieht vor, effiziente Neubauten und die energetische Verbesserung von Bestandsgebäuden sowie die Nutzung erneuerbarer Energien finanziell zu fördern. Der Staat unterstützt aktuell, indem er über BAFA- und KfW-Programme bis zu 45 Prozent der Installationskosten übernimmt. Alternativ bietet er steuerliche Vergünstigen.
Energieberater-Netzwerk: Keine mutigen Entscheidungen

Das Deutsche Energieberater-Netzwerk DEN e.V.nennt das GEG „ein Gesetzeswerk mit Licht und Schatten“.
Der Vorstand des DEN erklärt: „Das GEG ist ein Lehrbeispiel dafür, dass Politik sich schwertut, konsistente Entscheidungen zu treffen. Die Koalition hat sich, ganz demokratisch, an ihre Koalitionsvereinbarung gehalten und umgesetzt, was vereinbart wurde: keine Verschärfungen im Gebäudebestand, keine wesentlichen Herausforderungen im Neubau. Trotz des im Grunde sehr soliden Vorgehens hat die Politik es jedoch verpasst, die Dynamik der Klimabewegung aufzunehmen und mutige Entscheidungen zu treffen für einen zukunftsfähigen Gebäudebestand.“

Der DEN findet aber auch anerkennende Worte: „Trotz der Differenzen zwischen Klimaschutzanforderungen und Eigentümerinteressen ist es den zuständigen Resorts (vor allem im BMWi und BMI) gelungen, dieses Gesetz auf den Weg und durch den Bundestag zu bringen – nicht zuletzt, indem sie vor 12 Monaten einen unabgestimmten Ressortentwurf in die Verbändeanhörung gegeben haben. Das war harte Arbeit für alle Beteiligten.“ So seien nun endlich seit Jahren überholte Normen nicht mehr Bilanzierungsgrundlage im Ordnungsrecht.

Keine Verschärfung der Anforderungen

Der Dachverband VdZ – ehemals Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft, jetzt Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik – weist darauf hin, dass der Gesetzgeber die energetischen Anforderungen an Gebäude im GEG nicht erhöht hat. Bei Neubauten gelte der ehemals festgelegte Endenergiebedarf von 45 bis 60 kWh pro m2 Nutzfläche, wobei der Gesetzgeber die Vorgaben für den Wärmeschutz etwas gelockert hat, was die Wettbewerbssituation für erneuerbare Energien tendenziell verbessert. Die Anforderungen sollen 2023 überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Kritik aus der Opposition

Scharf kritisieren das Gebäudeenergiegesetz die im Bundestag oppositionellen Grünen. Deren Energiepolitische Sprecherin, Julia Verlinden, sagt: „Die Regierung macht mit dem neuen Gesetz Energieverschwendung in Gebäuden zum Standard. Es ist mir ein Rätsel, wie die Koalition der EU-Kommission erklären will, dass Neubauten in Deutschland weiterhin umgerechnet sechs Liter Heizöl pro Quadratmeter und Jahr zum Heizen benötigen dürfen, obwohl die EU-Richtlinie einen Energieverbrauch von ‚beinahe null‘ vorschreibt.“

Auch der Anteil Erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung werde sich mit diesem Gesetz nicht angemessen erhöhen, fürchtet Verlinden. Es fehlten klare Regeln für den Einsatz von Erneuerbaren Energien in bestehenden Gebäuden ebenso wie in Wärmenetzen. Mit diesem Gebäudeenergiegesetz habe sich die Regierung von den Klimazielen im Gebäudebereich endgültig verabschiedet, so Verlinden.

31.10.2020 | Quellen: DEN, MdB-Büro Verlinden, VZ Hamburg
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