DUH: EEG-Novelle für Neuausrichtung der Bioenergie nutzen!

Biogasanlage vor blauem HimmelFoto: Konrad Steininger, www.stock.adobe.com
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert, die aktuelle Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für eine Neuausrichtung der Bioenergieförderung zu nutzen.

Bisher sei die Förderung einseitig auf die Stromproduktion ausgerichtet. Stattdessen fordert die DUH, den Einsatz von Bioenergie flexibler auszugestalten und Biogas entweder zu speichern oder verstärkt direkt zur Wärmeerzeugung ins Erdgasnetz einzuspeisen. Außerdem müssten naturschutz-, agrar- und regionalwirtschaftliche Aspekte in der Förderung intensiver berücksichtigt werden. Vorrangig sei dabei, bestehende Biogasanlagen zu erhalten, den Anteil von ökologisch nachteiligen Kulturen wie Mais zu reduzieren sowie für die Verwertung von Gülle ein eigenes Förderinstrument außerhalb des EEG zu schaffen.

Keine Umrüstung von Kohlekraftwerken

Die geplante Umrüstung ehemaliger Kohlekraftwerke auf die thermische Nutzung von Holz lehnt die DUH grundsätzlich ab. Der nötige Holzbedarf könne vor dem Hintergrund des globalen Verlusts nicht nachhaltig aus Wältern erfolgen. Die globale Waldfläche müsse für den Klimaschutz wachsen und dürfe sich nicht für die thermische Nutzung verkleinern.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, sagt: „Der Anteil naturverträglicher Bioenergie an der erneuerbaren Stromerzeugung ist für die Energiewende unverzichtbar. Ziel der EEG-Novelle muss es sein, den Weiterbetrieb bestehender Anlagen zu ermöglichen und die Förderung an ökologischen und regionalwirtschaftlichen Kriterien auszurichten. Dafür muss vor allem der Anteil der Anbau-Biomasse wie Zuckerrüben, Mais und Getreide reduziert werden. Substrate aus Wildpflanzen, Reststoffen und aus der Landschaftspflege sind bessere Alternativen. Damit würden Biogasanlagen nicht nur einen Beitrag zur Energiewende leisten, sondern auch zu Artenvielfalt und ökologischer Agrarentwicklung.“

Güllevergärung außerhalb des EEG fördern!

Neben der Neuausrichtung der Förderung in der EEG-Novelle hält die DUH die Schaffung eines eigenen Förderinstruments für die Vergärung von Gülle für notwendig. Auch dies würde nicht alleine der Energieerzeugung dienen, sondern ebenso agrarwirtschaftlichen Zielen.

Dazu Sascha Müller-Kraenner: „Biogasanlagen können doppelt nützen, indem sie Strom und Wärme erzeugen und die Stickstoffüberschüsse aus der Tierhaltung reduzieren. Deshalb fordere ich Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner auf, für die Vergärung von Gülle ein eigenständiges Instrument unter dem Dach ihres Ministeriums zu schaffen. Damit kann die Ministerin endlich zeigen, dass sie Verantwortung für Klimaschutz übernimmt.“

Durch die Reduzierung von Anbaubiomasse und eine spürbar gesteigerte Verwertung von Reststoffen, vor allem von Gülle, könnten Biogasanlagen auch die Treibhausgas-Emissionen in der Landwirtschaft und die Nitratbelastung des Grundwassers reduzieren, argumentiert die DUH. Um Klimagasemissionen zu vermeiden, sei darüber hinaus die Optimierung des Wirtschaftsdüngermanagements vom Stall bis zum Feld notwendig. Die DUH empfiehlt dazu die luftdichte Lagerung von Frischgülle und Gärresten sowie kontinuierlichen Entmistungssystemen.

Zur energetischen Nutzung von Biomasse hat die DUH ein Positionspapier erarbeitet.

23.11.2020 | Quelle: Deutsche Umwelthilfe | © Solarserver
Solarthemen Media GmbH

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