Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

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Rechtsänderung kostet Rentner jährlich 800 Millionen Euro

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Pensionsfonds, Direktversicherungen oder andere Formen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sind in der Regel Rentenzusagen mit Kapitalwahlrecht, deren Versicherungsnehmer Arbeitgeber sind. Diese führen Beiträge vom Bruttolohn ihrer Angestellten als Prämien ab. Die Arbeitnehmer sind die Begünstigten dieser Verträge. Deren Auszahlungen unterliegen aber im Zuweisungsfall seit 2004 rückwirkend der erneuten Sozialversicherungspflicht.

Die Doppelverbeitragung resultiert aus diesem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG), mit dem der Bundestag seither die Krankenversicherung von Hartz IV-Empfängern finanziert.Weil der Sozialversicherungsbeitrag (SV-Beitrag) aktuell bei knapp 20 Prozent liegt, muss demnach ein Fünftel des fälligen Betrags einer Kapitalauszahlung an die jeweilige Krankenkasse entrichtet werden. Und zwar in 120 Monatsraten, also über zehn Jahre. Innerhalb dieser Frist kann im Todesfall des Versicherten für Hinterbliebene sogar eine Weiterzahlungspflicht bestehen, wenn diese als Hinterbliebenenversorgung einen eigenen Kapitalbetrag beanspruchen können. In Summe, so schätzen Finanz- und Versicherungsexperten, kommen über diese Wege jährlich zusätzlich 800 Millionen Euro in die gesetzlichen Krankenkassen. Eine Folge, das bestätigen Vertreter von Arbeitgeber- und Versicherungsverbänden: Die betriebliche Altersversorgung (bAV), auf die es einen gesetzlichen Anspruch gibt, ist stark rückläufig. In vielen Branchen und Betrieben sank die Quote von 50 oder gar 60 Prozent aller Mitarbeiter, die eine bAV abschließen und damit 500 oder 700 Euro jährlich vom Arbeitgeber „on top“ bekommen, auf 25 oder gar nur 20 Prozent. Die Gründe sind vielfältig, etwa zu kompliziert für Arbeitnehmer, zu hoher Verwaltungsaufwand und zu viele rechtliche Änderungen, seit zehn Jahren eine extrem magere Verzinsung und schließlich noch die Doppelverbeitragung im Auszahlungsfall im Rentenalter.

2015 haben deshalb verärgerte Bezieher solcher Einkünfte den Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) gegründet, der aktuell bundesweit in rund 40 Regionalgruppen knapp 3700 Mitglieder hat. Deren Ziel, wäre eine rückwirkende Änderung bestehender Verträge. „Politiker und Krankenkassen-Funktionäre übersehen, dass auch viele Kleinstrentnerinnen von der Regelung betroffen sind, die sich eine Lebensversicherung über 40.000 Euro zusammengespart haben, um der Altersarmut vorzubeugen“, sagt Dr. Thomas Hintsch, Sprecher DGV.Bei ausländischen gesetzlichen Renten gilt je der halbe Beitragssatz auf beide Beiträge.

Vorsorge fürs Alter – fünf Bausteine

Ein Baustein ist die bAV, die im Arbeits- und Tarifrecht verankert ist. Demnach haben alle SV-pflichtig Beschäftigten seit 2002 einen Anspruch, vom Arbeitgeber jährlich einen Betrag von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG West) der Rentenversicherung (West) von derzeit 7100 Euro in ein versicherungsförmiges Finanzierungsmodell einbezahlt zu bekommen. Das sind 284 Euro monatlich. Sein Arbeitgeber gibt ihm 15 Prozent dieses Betrags obendrauf.

Dieser Baustein kann mit einer Direktzusage oder Unterstützungskasse erweitert werden. Arbeitsrechtlich ist dieses Modell auf 284 Euro/Monat begrenzt, das heißt, dieser Betrag ist frei von Steuern und Sozialabgaben. Bis acht Prozent oder 568 Euro/Monat bleibt der Sparbetrag aber steuerfrei, auf die zweiten 284 Euro sind nur die Sozialbeiträge zu entrichten.

Über dieses Modell hinaus hat der Angestellte seit 2002 einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Das heißt: Er kann bis zu vier Prozent der BBG West monatlich ansparen und sein Arbeitgeber gibt ihm 15 Prozent dieses Betrags obendrauf. Arbeitsrechtlich ist dieses Modell auf 284 Euro/Monat begrenzt, das heißt, dieser Betrag ist frei von Steuern und Sozialabgaben. Bis acht Prozent oder 568 Euro/Monat ist der Sparbetrag steuerfrei, auf die zweiten 284 Euro sind aber Sozialbeiträge zu entrichten.

Diese Bausteine zeigen, wie differenziert die Doppelverbeitragung der Sozialabgaben zu betrachten ist.

Eine vierte Variante der AV, die mit dem Arbeitgeber nichts zu tun hat und deshalb auch nicht mit der Doppelverbeitragung, ist die Riester-Rente. In diesem Modell erreicht der Arbeitnehmer bei einem Eigenanteil von 2100 Euro pro Jahr die maximale staatliche Förderung. Dieser Anteil reduziert sich durch Eltern- (-175 Euro) oder Kinderzulage (-300 Euro je Kind) nochmals, so dass man selbst monatlich als Alleinerziehende noch 135 Euro sparen muss, um 454 Euro im Jahr steuerfrei zu erhalten. Und weil der eigene Sparbetrag steuerabzugsfähig ist, spart man nochmals.

Eine attraktive Alternative dank niedriger Kreditzinsen ist aktuell der Erwerb einer Immobilie. Die Zinsen auf 15 und mehr Jahre festzulegen, bietet Kostensicherheit. Hinzu kommen steuerliche Ersparnisse, eine Miete oder das mietfreie Wohnen bei Eigennutzung. Auch eine Wertsteigerung der Immobilie ist wahrscheinlich, wenn deren Lage gut gewählt ist. 

Quelle: DVG / Wolfram Hülscher

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